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Haus- und Badeordnung


 
 
 
  
 
 
 
 
Sehr geehrte Badegäste,
 
die Friesenbad Weener GmbH lädt Sie zu einem Besuch in das Friesenbad ein!
 
Wir bieten Ihnen für die Dauer Ihres Aufenthaltes die Nutzung eines modernen und attraktiven Schwimmbades. Unser qualifiziertes Personal steht Ihnen mit fachkundiger Beratung jederzeit gerne zur Verfügung.
 
Die nachstehende Haus- und Badeordnung regelt in Ihrem Interesse die Sicherheit, die Sauberkeit und Ordnung im Friesenbad. Voraussetzung für einen angenehmen Aufenthalt aller Besucher des Friesenbades ist gegenseitiges Verständnis und Rücksichtnahme.
 
Wir bitten Sie daher, die Ratschläge des Personals sowie die folgende Haus- und Badeordnung zu beachten. Sie ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Betreten des Bades erkennt jeder Badegast diese, sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
 
Bei Benutzung des Bades durch Schulen, Verbände, Vereine oder sonstige Gruppen sind die Aufsicht führenden Personen für die Beachtung der Haus- und Badeordnung mitverantwortlich.
 
1. Benutzungsrecht
Jede Person, welche im Besitz einer gültigen Eintrittskarte ist, darf das Friesenbad innerhalb der festgesetzten Öffnungszeiten benutzen. Die Badezeit endet je nach Besucherzahl ca. 15 bis 30 Minuten vor Schließung. Erweiterungen oder Einschränkungen des Badebetriebes werden durch Aushang bekanntgegeben.
 
Die Benutzung durch Gruppen, Schulen und Vereine wird besonders vereinbart.
 
2. Verhalten im Bad
-   Bitte behandeln Sie die Badeeinrichtung pfleglich.
 
-   Vermeiden Sie bitte alles, was den guten Sitten, sowie der Aufrechterhaltung der 
    Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
 
-   Im allgemeinen Interesse dürfen ohne Zustimmung des Aufsichtspersonals auf
    dem Badegelände keine Musikinstrumente, Tonwidergabegeräte oder ähnliches
    benutzt werden.
 
-   Das Rauchen ist nur außerhalb des Gebäudes und den Beckenumgängen
    erlaubt.
 
-   Der Genuss von alkoholischen Getränken ist nicht gestattet.
 
-   Achten Sie bitte darauf, dass Sie keine Glas- oder Porzellanbehälter benutzen
    und Sie Speisen und Getränke nicht am Beckenrand verzehren.
 
-   Bitte betreten Sie den gesamten Barfußbereich (u. a. Beckenumgänge) nicht mit
    Straßenschuhen.
 
-   Betreten Sie die Beckenanlage bitte nur durch die Durchschreitebecken.
 
-   Der Aufenthalt im Bereich des Schwimmbeckens ist in allgemein üblicher
     Badebekleidung gestattet. Ausnahmen werden im Einzelfall festgelegt. Die
     Entscheidung, ob eine Badebekleidung diesen Anforderungen entspricht, trifft
     das Aufsichtspersonal.
 
-    Die Sprungblöcke und die Wasserrutsche benutzen Sie auf eigene Gefahr. Die
     Benutzung ist erst erlaubt, wenn sie vom Aufsichtspersonal freigegeben werden.
 
-    Bei Benutzung der Sprungblöcke haben Sie sich sorgfältig zu vergewissern,
     dass der Sprungbereich im Becken frei ist. Während des Springens ist das
     Unterschwimmen des Sprungbereiches aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
 
-    Wir bitten Sie, keine anderen Badegäste unterzutauchen oder in das Becken zu
     stoßen, nicht vom Beckenrand zu springen, nicht auf den Beckenumgängen zu
     rennen oder an den Einstiegsleitern zu turnen.
 
-    Nichtschwimmer dürfen nur die für sie vorgesehenen Beckenbereiche benutzen,
     denn nur Schwimmer können sich im tiefen Wasser sicher bewegen.
 
-    Die Benutzung von Schnorchelgeräten, Tauchgeräten, Schwimmflossen und
     Tauchermasken (ausgenommen Chlorbrillen/Schwimmbrillen) und Bällen u. ä.
      ist ohne Zustimmung des Aufsichtspersonals nicht gestattet.
 
3.   Körperhygiene
Denken Sie bitte daran, dass Sie sich vor der Benutzung des Badebeckens einer gründlichen Körperreinigung unterziehen. Die Verwendung von Seifen außerhalb der Duschräume ist nicht erlaubt.
 
4.   Öffnungszeiten und Zutritt
Die Eintrittspreise und Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte der Bekanntmachungstafel im Eingangsbereich des Bades.
 
Das Aufsichtspersonal kann die Benutzung des Bades oder Teile davon einschränken.
 
Muss das Bad aus technischen Gründen geschlossen werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Benutzungsentgeltes.
 
Kinder unter 7 Jahren, Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen bzw. aus- und ankleiden können, Personen mit Sehbehinderung, psychisch Erkrankte sowie anfallskranke Personen müssen von einem Erwachsenen begleitet werden.
Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen oder Anstoß erregende bzw. ansteckende Krankheiten haben, ist der Eintritt nicht erlaubt.
 
Das Mitführen von Tieren ist nicht gestattet.
Saison- und Zehnerkarten sind nicht übertragbar und werden nicht zurückgenommen oder erstattet. Für verlorene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet.
Für die Neuausstellung von verloren gegangenen Saisonkarten wird eine Gebühr in Höhe von 5,00 € erhoben.
 
5.   Haftung
Sie benutzen das Friesenbad einschließlich der Spiel- und Sporteinrichtungen auf eigene Gefahr. Die Verpflichtung der Friesenbad Weener GmbH, das Friesenbad in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten, bleibt hiervon unberührt.
 
Die Friesenbad Weener GmbH haftet für durch sie verschuldete Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Das gleiche gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.
 
Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei der Einhaltung der erforderlichen Sorgfaltspflicht nicht sofort erkannt werden können, haftet die Friesenbad Weener GmbH nicht.
 
Für Beschädigungen, Verlusten an Kleidung oder sonstigen eingebrachten Gegenständen (z. B. Geld oder Wertsachen) wird keine Haftung übernommen.
 
Wir bitten Sie, die Türen der Garderobenschränke sorgfältig zu verschließen.
 
Der Schlüssel ist während des Badeaufenthaltes sicher aufzubewahren. Für verloren gegangene Schlüssel ist ein Betrag in Höhe von 5,00 € zu entrichten. Dieser Betrag wird erstattet, falls der Schlüssel gefunden wird.
 
Wenn Sie Ihre liegengelassene Kleidung eine halbe Stunde nach Badeschluss nicht abgeholt haben, wird diese vom Personal in Verwahrung genommen. Verschlossene Garderobenschränke dürfen hierzu geöffnet werden. Im Falle der Verwahrung dieser Sachen haftet die Friesenbad Weener GmbH nur, sofern Beschädigungen oder Verluste durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen.
 
Als Badegast haften Sie für Schäden, die Sie schuldhaft durch Verunreinigung, Beschädigung oder missbräuchliche Behandlung der Gebäude und Einrichtungen des Friesenbades verursachen.
 
Fahrräder und Kraftfahrzeuge stellen Sie bitte nur auf die dafür vorgesehenen Plätze ab. Jegliche Haftung für Fahrräder und Kraftfahrzeuge sowie deren Inhalt ist ausgeschlossen.
 
6.   Fundsachen
Fundsachen geben Sie bitte beim Badepersonal ab. Die weitere Verwendung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
 
7.   Hausrecht
Das Aufsichtspersonal übt gegenüber allen Personen das Hausrecht aus. Falls Sie gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen oder sonst die Ordnung stören, können Sie vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. Das Eintrittsgeld wird nicht erstattet.
 
8.   Sonstiges
Sofern Sie Wünsche oder Beschwerden äußern möchten, nimmt das Aufsichtspersonal diese gerne entgegen.
 
Weener, 14. April 2012
 
Friesenbad Weener GmbH
Geschäftsführer