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Schiffsabfallentsorgung


Gemäß § 34 des Niedersächsischen Abfallgesetzes wurde für den Hafen Weener ein Schiffsabfallbewirtschaftungsplan aufgestellt. Dieser wurde durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg mit Datum vom 31.05.2011 genehmigt und gilt ab dem 01.06.2011.

 

Mit dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe - MARPOL - wird das Ziel verfolgt, eine Verschmutzung der Meere durch abgelassene oder über Bord geworfene Abfälle, Abwasser, Öle und ölhaltige Gemische oder Ladungsrückstände zu vermeiden.

 

Das Land Niedersachsen hat diese Verpflichtung im Jahr 2003 in sein Abfallgesetz aufgenommen (§§ 31 - 39 NAbfG).

 

Durch den Schiffsabfallbewirtschaftungsplan soll für den Hafen Weener eine vorausschauende Vorsorge für eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Abfall- und Abwasserentsorgung der den Hafen anlaufenden bzw. in ihm liegenden Schiffe getroffen werden.

 

Für die Durchführung dieses Planes verantwortlich:

 

Geschäftsführer Manfred Giese, Osterstraße 1, 26826 Weener (Ems), Tel.: (0 49 51) 3 05 - 300, Fax: (0 49 51) 3 05 - 99 - 300, manfred.giese@weener.de

 

 

Ansprechpartner für die Abfallentsorgung im Hafen:

 

Hafen- und Schleusenmeister Heiner Düring, An der Schleuse, 26826 Weener (Ems), Tel.: (0 49 51) 16 91, schleuse@weener.de

Unzulänglichkeiten der Hafenauffangeinrichtungen sind dem Hafen- und Schleusenmeister zu melden.

 

 

Zuständige Hafenbehörde im Sinne des NAbfG:

 

Landkreis Leer, Bergmannstraße 37, 26789 Leer, Tel.: (04 91) 92 60, Fax: (04 91) 9 26 13 88, info@lkleer.de, www.landkreis-leer.de

 

 

Angaben zu den einzelnen Abfallarten

(Die Entsorgungsstellen sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen!)

 

 

Hausmüll und hausmüllähnlihce Abfälle

2 Container mit je 4.400 Ltr. (Nr. 1 und 2 im Lageplan). Die Kosten sind im Liegegeld bzw. in der Hafengebühr enthalten.

 

Verpackungsabfälle

Gemeinsam mit dem Hausmüll (Nr. 1 und 2 im Lageplan). Die Kosten sind im Liegegeld bzw. in der Hafengebühr enthalten.

 

Altöl und ölhaltige Abfälle/Ölbehälter/ölhaltige Putzlappen

Es befinden sich ein Altölsammelbehälter und ein Sammelbehälter für feste ölhaltige Abfälle im Servicegebäude am Sportboothafen (Nr. 4 und 5 im  Lageplan). Die Kosten sind im Liegegeld bzw. in der Hafengebühr enthalten.

 

Abwasser/Fäkalien

Die Entsorgung von Fäkalien ist über die Entsorgungsstation neben der Tankstelle möglich (Nr. 3 im Lageplan). Für die Entsorgung wird eine gesonderte Gebühr erhoben.