Photovoltaik Freiflächenanlagen

Mit der Novellierung des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes und des Baugesetzbuches und dem Erlass des Gesetzes zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Verschärfung der Klimaschutzziele u. a. durch den Ausbau der PV-Nutzung (Freiflächen- und Dachanlagen geschaffen.   

Die am 05.07.2022 veröffentlichte Novellierung des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes (Nds. GVBl. Nr. 21/2022) beinhaltet eine Verschärfung der Niedersächsischen Klimaschutzziele. In dem Gesetz wurde als Flächenziel für den Ausbau der PV-Nutzung (Freiflächen- und Dachanlagen) ein Wert von 0,47 % der Landesfläche bis zum Jahr 2033 festgesetzt. Für das Stadtgebiet Weener entspricht dies einem Flächenbedarf von 38,16 Hektar.

Im Dezember 2022 wurde das Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht vom Bundestag beschlossen und am 11.01.2023 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2023 I Nr. 6) veröffentlicht. Durch eine Änderung des § 35 Abs. 1 Nr. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) sind diese Anlagen im Außenbereich privilegiert und können inzwischen im vereinfachten Genehmigungsverfahren umgesetzt werden. Neben der Nutzung solarer Strahlungsenergie in, an und auf Dach- und Außenwandflächen, u. a. ist auch die Errichtung von PV-FFA entlang von Autobahnen und Schienenwegen des übergeordneten Netzes in einem beidseitigen Korridor von 200 Metern zulässig. Alle anderen Flächen können nur über eine Bauleitplanung einer entsprechenden Nutzung zugeführt werden. Im Regelfall erfolgt dann auf Flächennutzungsplanebene eine Ausweisung als Sonderbaufläche und im Bebauungsplan als „Sondergebiet PV-Freiflächenanlagen“.

Unter Einbeziehung der geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen hat die Stadt Weener (Ems) ein Standortkonzept für PV-FFA in der Stadt Weener (Ems) erarbeitet. Bei dem Konzept handelt es sich um eine informelle Grundlage für weitere Entscheidungen. Ziel des Konzeptes ist es, durch die Steuerung der Entwicklung von PV-FFA im Stadtgebiet einen raumverträglichen Beitrag zum aktiven Klimaschutz und zur umweltverträglichen Energieerzeugung und -gewinnung zu leisten. Mit dem Standortkonzept werden die notwendigen städtebaulichen Rahmenbedingungen für eine sorgfältige räumliche und umweltverträgliche Standortsteuerung geschaffen. Im Vorgriff auf die gesetzlich geregelte Bauleitplanung kann die Stadt Weener (Ems) damit aus dem Standortkonzept ableiten, an welchem Standort in welchem Umfang PV-FFA über eine Bauleitplanung ermöglicht werden können.

Der Rat der Stadt Weener (Ems) hat das Standortkonzept Photovoltaik-Freiflächenanlagen am 25.05.2023 beschlossen.