Die zehnte Direktwahl zum Europäischen Parlament findet in der Europäischen Union vom 06. bis Juni 09. Juni 2024 statt. Die Bundesregierung hat als Wahltermin in Deutschland Sonntag, 09. Juni 2024 bestimmt.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Auch im Ausland lebende Deutsche sind wahlberechtigt. Diese müssen bei ihrer jeweils letzten Wohnsitzgemeinde der Bundesrepublik Deutschland einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen ».
Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger aus anderen Mitgliedsstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedsstaat oder an ihrem Wohnsitz in Deutschland an der Wahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.
Wahlberechtigt sind alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag 16 Jahre alt sind, mindestens seit drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäische Union wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Damit Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in der Stadt Weener (Ems) an der Europawahl teilnehmen können, muss ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger » gestellt werden. Der Antrag ist bis zum 19. Mai 2024 beim Wahlamt der Stadt Weener (Ems), Osterstraße 1, 26826 Weener, Zimmer 23, im Original einzureichen.
Wenn Sie bei der Europawahl 1999 oder einer der späteren Europawahlen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis der Stadt Weener (Ems) eingetragen.
Möchten Sie bei der bevorstehenden Wahl jedoch wieder in Ihrem Heimatstaat wählen, muss ein Antrag für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger gestellt werden, nicht mehr im Wählerverzeichis geführt zu werden ». Bitte reichen Sie diesen Antrag bis spätestens 19. Mai 2024 im Wahlamt der Stadt Weener (Ems), Osterstraße 1, 26826 Weener, Zimmer 23, ein.
Für weitergehende Informationen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.
Stadt Weener (Ems)
Wahlamt Zimmer 23
Osterstraße 1, 26826 Weener
Tel.: 04951 / 305-220
E-Mail: wahlamt@weener.de