Ab sofort können Sie, unabhängig vom Träger der Einrichtung, den Betreuungsplatz für Ihr Kind online anmelden. Hier gelangen Sie zur Einstiegsseite des Onlineverfahrens.
Online-Anmeldung
Wichtige Links & Formulare
Häufig gestellte Fragen rund um die Anmeldung
Ab wann kann ich mein Kind für eine Kinderkrippe anmelden?
Kinder zwischen dem 1. und 3. Lebensjahr haben Anspruch auf einen Krippenplatz oder Kindertagespflege. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über die Website der Stadt Weener (Ems).
Wird Ihr Kind erst im laufenden Kita-Jahr ein Jahr alt, wird individuell geprüft, ob und wann eine Aufnahme möglich ist.
Ab wann kann ich mein Kind für einen Kindergarten anmelden?
Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt haben Anspruch auf einen Kindergartenplatz.
Auch diese Anmeldung erfolgt nur online.
Erreicht Ihr Kind das dritte Lebensjahr unterjährig, erfolgt die Aufnahme nach Absprache und abhängig von freien Kapazitäten.
Welche Kinderkrippen (U3) gibt es in Weener?
- Kinderkrippe Weener (Tel. 04951 948554, https://kinderkrippe-weener.de)
- Kindertagesstätte JONA (Tel. 04951 955360, https://kita-jona.de)
- FiLius Kindertagesstätte Weener Floorenstraße (Tel.: 0491 9605280, https://www.lebenshilfe-leer.de/filius-krippen-und-kindergaerten/filius-kindertagesstaetteweener-floorenstrasse)
- Im Bau: FiLius-Kindertagesstätte Tichelwark
Welche Kindergärten (Ü3) gibt es in Weener?
- Kindergarten Bunte Welt (Tel. 04951 2348, https://kindergarten-bunte-welt.de)
- Kindergarten Holthusen (Tel. 04951 2269, https://kindergarten-holthusen.de)
- Kindergarten Möhlenwarf (Tel. 04953 8826, https://kindergarten-moehlenwarf.de)
- Kindergarten Stapelmoor (Tel. 04951 2997, https://kindergarten-stapelmoor.de)
- Kindertagesstätte JONA (Tel. 04951 955360, https://kita-jona.de)
- FiLius Kindertagesstätte Weener Floorenstraße (Tel.: 0491 9605280, https://www.lebenshilfe-leer.de/filius-krippen-und-kindergaerten/filius-kindertagesstaetteweener-floorenstrasse)
- Im Bau: FiLius- Kindertagesstätte Tichelwark
Wie kann ich mein Kind anmelden?
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online.
Das Online-Formular finden Sie hier.
Bitte achten Sie auf die korrekten und aktuellen Daten sowie eine korrekte Schreibweise, da diese automatisch in das Kita-Verwaltungsprogramm übernommen werden.
Bei der Anmeldung im System können bis zu drei Wünsche (Wunscheinrichtung und Betreuungszeit) angegeben werden.
Bis wann muss ich mein Kind anmelden?
Der Anmeldezeitraum für das kommende Kita-Jahr (Start im August) endet landkreisweit jedes Jahr am 28./29. Februar.
Die Online-Anmeldung wird im Dezember freigeschaltet.
Kann ich mein Kind auch während des laufenden Kita-Jahres anmelden?
Ja, Anmeldungen und Aufnahmen sind auch während des laufenden Kita-Jahres möglich – sofern freie Plätze vorhanden sind.
Die Vergabe kann jedoch nur kurzfristig erfolgen. Reservierungen oder vorgezogene Zusagen sind nicht möglich.
Kann ich mein Kind direkt in einer Einrichtung anmelden?
Nein, die Anmeldung läuft zentral und ausschließlich online (siehe “Wie kann ich mein Kind anmelden?”).
Mit den Leitungen der Einrichtungen können Sie jedoch Besichtigungstermine vereinbaren.
Bei der Anmeldung im System können bis zu drei Wünsche (Wunscheinrichtung und Betreuungszeit) angegeben werden.
Wie werden die Plätze vergeben?
Nach Ablauf der Anmeldefrist werden die Plätze anhand der Wunschoptionen, freien Plätze und eines Punktesystems von der Verwaltung und den Einrichtungsleitungen vergeben.
Wird meine Berufstätigkeit bei der Platzvergabe berücksichtigt?
Für die Berücksichtigung der Berufstätigkeit im Punktesystem benötigen wir eine Arbeitszeitbescheinigung, die die geplanten Arbeitszeiten ab Beginn der Betreuung bestätigt.
Bitte laden Sie das Formular herunter, lassen Sie es vom Arbeitgeber ausfüllen und senden Sie es innerhalb von zwei Wochen per E-Mail an: kitaverwaltung(at)weener.de
Der späteste Abgabetermin ist der letzte Tag im Februar des gewünschten Aufnahmejahres.
Wichtig:
- Die Bescheinigung muss die voraussichtlichen Arbeitszeiten während des Kitajahres enthalten.
- Ältere Bescheinigungen aus Vorjahren oder früheren Anmeldezeiträumen können nicht verwendet werden.
- Ohne einen fristgerechten Nachweis kann die Berufstätigkeit im Punktesystem nicht berücksichtigt werden.
Bekomme ich meinen Wunschplatz, wenn ich nur eine Einrichtung angebe?
Wenn Sie nur eine Wunscheinrichtung angeben, üben Sie damit Ihr Wahlrecht aus. Sollte diese Einrichtung keine freien Plätze mehr haben, kann Ihr Kind dort möglicherweise nicht berücksichtigt werden.
Mit mehreren Prioritäten erhöhen Sie die Chance, einen Platz in einer Ihrer Wunsch-Kitas zu erhalten. Falls das nicht gelingt, erhält Ihr Kind einen Platz in einer anderen, erreichbaren Einrichtung. Eine erneute Anmeldung im Folgejahr ist selbstverständlich möglich.
Wann erfahre ich, ob mein Kind einen Platz bekommt?
Die Aufnahmebestätigungen und Vertragsunterlagen werden im Frühjahr (Ende März/ April) durch die jeweilige Einrichtung verschickt.
Wie hoch sind die Entgelte für die Kinderbetreuung?
Seit dem 01.08.2018 ist die Betreuung von Kindern ab drei Jahren bis zur Einschulung beitragsfrei – bis zu einer täglichen Betreuungszeit von acht Stunden. Die Entgelte für Kinderkrippenplätze sind in der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertagesstätten der Stadt Weener (Ems) festgelegt.
Weitere Informationen finden Sie hier auf dieser Seite im Abschnitt “Gebührenerhebung in den Kindertagesstätten”
Mit wem wird der Betreuungsvertrag geschlossen?
Der Vertrag wird mit dem Träger der jeweiligen Einrichtung abgeschlossen, die das Kind aufnimmt.
Muss ich mein Kind neu anmelden, wenn es von der Krippe in den Kindergarten wechselt?
Ja. Beim Übergang von der Krippe in den Kindergarten müssen Sie Ihr Kind erneut über das Online-Verfahren anmelden und können dabei Ihre Wunsch-Kindergärten angeben.
Dies gilt auch bei einem internen Wechsel innerhalb derselben Einrichtung.
Muss ich neu anmelden, wenn die Betreuungszeit angepasst werden soll?
Für die Planung des neuen Kita-Jahres und der Zusammenstellung der Gruppen ist eine erneute Anmeldung sinnvoll.
Alternativ kann die Leitung die Änderung im System vermerken. Bitte sprechen Sie Ihre Leitung an.
Muss mein Kind mit 3 Jahren sofort von der Krippe in den Kindergarten wechseln?
Nein. Kinder, die im Laufe des Kita-Jahres drei Jahre alt werden, können bis zum 31.07. in der Krippe bleiben. Der Wechsel in den Kindergarten erfolgt zum 01.08., zum Start des neuen Kitajahres. Ab dem Monat, in dem das Kind drei Jahre alt wird, ist auch der Krippenbesuch beitragsfrei.
Was passiert, wenn wir während des Kita-Jahres umziehen?
Ihr Kind kann bis zum Ende des laufenden Kita-Jahres in der bisherigen Einrichtung bleiben. Melden Sie den Betreuungsbedarf bitte dennoch schnellstmöglich in Ihrer neuen Gemeinde oder Stadt an.
Gibt es Integrationseinrichtungen für Kinder mit Förderbedarf?
Ja. In mehreren Einrichtungen werden Kinder mit Förderbedarf integrativ betreut:
Kinderkrippen mit integrativem Förderangebot
- Filius Kindertagesstätte Weener Floorenstraße
Kindergärten mit integrativen Förderangebot
- Kindergarten Bunte Welt
- Kindergarten Holthusen
- Kindergarten Möhlenwarf
- Kindergarten Stapelmoor
- Kindertagesstätte JONA
- Filius Kindertagesstätte Weener Floorenstraße
- Heilpädagogischer Kindergarten "Mikado" (Außenstelle Stapelmoorerheide)
Gibt es Betreuungsalternativen wie Tagespflegepersonen?
Ja. In Weener und Umgebung gibt es qualifizierte Tagesmütter und Tagesväter, die Kinder betreuen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.famservice.de/private-Kindertagespflege/
Was bedeutet die "Flexibilisierung des Einschulungsstichtags"?
Kinder, die zwischen dem 01.07. und 30.09. sechs Jahre alt werden (sog. „Flexikinder“), können ein Jahr später eingeschult werden.
Eltern müssen sich bis spätestens zum 01.05. des betreffenden Jahres schriftlich mithilfe einer formlosen Erklärung (Begründung nicht notwendig) gegenüber der zuständigen Grundschule entscheiden und die Entscheidung auch der Kita-Leitung mitteilen.
Wenn Sie sich unsicher sind, welche Grundschule Ihr Kind besuchen wird, informieren Sie sich bitte anhand der „Satzung über die Festlegung von Schulbezirken in der Stadt Weener (Ems)“ (Schulbezirkssatzung).
Was muss ich tun, wenn sich Daten oder Umstände ändern?
Bitte teilen Sie Änderungen Ihrer Adresse oder Lebensumstände umgehend per E-Mail (kitaverwaltung@weener.de) mit oder kontaktieren Sie Ihre Einrichtung.
Sofern Sie den Wechsel der Einrichtung wünschen, senden Sie bitte eine neue Anmeldung (siehe “Kann ich mein Kind auch während des laufenden Kita-Jahres anmelden?”).
Können auch Kinder außerhalb von Weener angemeldet werden?
Die Kindertagesstätten stehen vorrangig Kindern aus der Stadt Weener (Ems) zur Verfügung. Bitte melden Sie Ihr Kind grundsätzlich dort an, wo Ihr gewöhnlicher Wohnsitz liegt.
Ausnahmen aus besonderen Gründen können individuell geprüft werden.
Gibt es in den Einrichtungen ein warmes Mittagessen?
Ja. Für Kinder, die ganztags betreut werden, ist die Teilnahme am kostenpflichtigen Mittagessen verpflichtend.
Für andere Gruppen hängt die Teilnahme von der jeweiligen Betreuungszeit ab.
Wer sind die Ansprechpartner im Rathaus?
- Frau Röbkes – Tel. 04951/305-224 – kitaverwaltung(at)weener.de
- Frau Abbas – Tel. 04951/305-222 – kitaverwaltung(at)weener.de
Gebührenerhebung in den Kindertagesstätten
Weitere Hinweise
Sofern dem Haushalt weitere unterhaltsberechtigte Kinder angehören, für die die Sorgeberechtigten zur Betreuung verpflichtet sind, erhöht sich die Einkommensgrenze pro Kind um weitere 2.500,00 €.
Für die Inanspruchnahme einer Randzeit (z.B. Früh- oder Spätdienste) wird pro halber Stunde eine zusätzliche Gebühr von 15,00 €, unabhängig von der Art der Einrichtung (Krippe oder Kindergarten) und Stufe, monatlich erhoben. Gleiches gilt ab der 8. Betreuungsstunde für Kinder ab der Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt. *
Für das zweite und jedes weitere gebührenpflichtige Kind, das eine Kindertagesstätte besucht, wird die Gebühr um 50% gemindert. Gebührenbefreite Kinder bleiben unberücksichtigt.
Für Eltern, die aufgrund eines niedrigen Familieneinkommens die Voraussetzungen für die Übernahme der Gebühren im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe erfüllen, kann die Gebühr auf Antrag ganz oder teilweise übernommen werden.
* Seit dem 01.08.2018 müssen Eltern in Niedersachsen keine Gebühren mehr für die Betreuung ihrer Kinder ab dem 3. Lebensjahr bis zur Einschulung bezahlen. Der Anspruch auf Beitragsfreiheit gilt bis zu einer Betreuungszeit von acht Stunden an fünf Tagen in der Woche. Die Betreuungszeit umfasst auch die sogenannten Randzeiten (Früh- und Spätdienste).
Dieser Anspruch gilt unabhängig davon, in welcher Einrichtung (z. B. Krippe oder Kindergarten) das Kind betreut wird. Sollte ein Kind dass das dritte Lebensjahr erreicht hat länger als 8 Stunden eine Kindertagesstätte in der Stadt Weener (Ems) besuchen, werden für die über 8 Stunden hinausgehende Betreuungszeit Gebühren im bisherigen Umfang entsprechend der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertagesstätten der Stadt Weener (Ems) erhoben.
Der gesetzliche Anspruch auf den unentgeltlichen Besuch einer Tageseinrichtung umfasst nicht die Verpflegungskosten (z. B. Getränkegeld, Mittagsverpflegung).
Kindertagesstätten in der Stadt Weener (Ems)
Ortsteil Weener
Kindergarten Bunte Welt
Schulstraße 6, 26826 Weener (Ems), Tel.: 04951 2348,
E-Mail: info(at)kindergarten-bunte-welt.de, Website: https://kindergarten-bunte-welt.de,
Träger: Stadt Weener (Ems)
Kinderkrippe Weener
Schulstraße 4 a, 26826 Weener (Ems), Tel.: 04951 948554,
E-Mail: info(at)kinderkrippe-weener.de, Website: https://kinderkrippe-weener.de,
Träger: Stadt Weener (Ems)
Kindertagesstätte JONA
Auf der Gaste 26, 26826 Weener (Ems), Tel.:04951 955360,
E-Mail: info(at)kita-jona.de Website: https://kita-jona.de,
Träger: Sozialwerk der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde (Baptisten) Weener e. V.
Filius Kindertagesstätte Weener
Floorenstraße 3, 26826 Weener (Ems), Tel.: 0491 9605280,
E-Mail: Filius-Weener(at)lebenshilfe-leer.de
Träger: Lebenshilfe Leer e. V.
Ortsteil Möhlenwarf
Kindergarten Möhlenwarf
Parkstraße 18, 26826 Weener (Ems), Tel.: 04953 8826,
E-Mail: info(at)kindergarten-moehlenwarf.de, Website: https://kindergarten-moehlenwarf.de,
Träger: Stadt Weener (Ems)
Ortsteil Holthusen
Kindergarten Holthusen
Lange Straße 8, 26826 Weener (Ems), Tel.: 04951 2269,
E-Mail: info(at)kindergarten-holthusen.de, Website: https://kindergarten-holthusen.de,
Träger: Stadt Weener (Ems)
Ortsteile Stapelmoor und Stapelmoorerheide
Kindergarten Stapelmoor
Hauptstraße 111, 26826 Weener (Ems), Tel.: 04951 2997,
E-Mail: info(at)kindergarten-stapelmoor.de, Website: https://kindergarten-stapelmoor.de,
Träger: Stadt Weener (Ems)
Filius Krippe Stapelmoorerheide
Dorfstraße 151/153, 26826 Weener (Ems), Tel.: 04903 9152871,
E-Mail: Filius-SMH(at)lebenshilfe-leer.de
Träger: Lebenshilfe Leer e. V.
Heilpädagogischer Kindergarten "Mikado"
Außenstelle Stapelmoorerheide,
Dorfstraße 151-153, 26826 Weener (Ems), Tel.: 0491 9605-240,
Träger: Lebenshilfe Leer e. V.
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