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97. Änderung des Flächennutzungsplanes (13. Änderung der Neufassung von 2011) und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 156 H "Freiflächen-PV Boenster Straße"

Anlass der 97. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die planungsrechtliche Vorbereitung für die beabsichtigte Errichtung eines Solarparks entlang der Boenster Straße in der Ortschaft Holthusen. Der räumliche Geltungsbereich wird im Norden von der Eisenbahnlinie, im Osten von der Bundesautobahn BAB 31, im Westen vom Sielweg und im Süden vom Hoheitsgebiet der Gemeinde Bunde begrenzt. Er umfasst die Grundstücke Gemarkung Holthusen, Flur 12, Flurstücke 67/0, 66/0, 1/0, 2/0, 4/0, 5/0, 6/0, 7/0 und 8/0. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Weener (Ems) ist der Bereich als Fläche für die Landwirtschaft (Außenbereich) dargestellt. Mit der 97. Änderung des Flächennutzungsplanes soll der Bereich als sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbindung „Gebiet für Anlagen, die der Nutzung erneuerbarer Energien dienen“ dargestellt werden.

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Die vollständige Bekanntmachung inkl. Kartenausschnitte entnehmen Sie bitte der PDF-Datei.