Anlass der 98. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die planungsrechtliche Vorbereitung für die beabsichtigte Errichtung einer weiteren Windenergieanlage östlich des Bestandswindparks. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Weener (Ems) ist der Bereich als Fläche für die Landwirtschaft (Außenbereich) dargestellt. Der ca. 3,3 ha große Änderungsbereich umfasst Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Weenermoor, Flur 11, Flurstücke 4/0, 5/0, 6/0 und 7/0. Der Bereich soll als „sonstiges Sondergebiet für die Windenergie, zugleich Beschleunigungsgebiet für Windenergie an Land gemäß § 249c BauGB und Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt werden. Der räumliche Geltungsbereich der 98. Änderung des Flächennutzungsplanes ist dem nachstehenden Kartenausschnitt zu entnehmen.
Für die Realisierung des Vorhabens wird im Parallelverfahren der Bebauungsplan Nr. 159 W „Windpark Dwarstief (Erweiterung Ost)“ mit örtlichen Bauvorschriften aufgestellt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 159 W „Windpark Dwarstief (Erweiterung Ost)“ mit örtlichen Bauvorschriften umfasst Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Weenermoor, Flur 11, Flurstücke 4/0, 5/0, 6/0, 7/0 und 8/0. Das Plangebiet hat eine Größe von 5,56 ha. Festgesetzt wird eine Sonderbaufläche mit der Zweckbindung „Windenergie und im Übrigen landwirtschaftliche Nutzung und Erschließung“.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 159 W „Windpark Dwarstief (Erweiterung Ost)“ ist dem nachstehenden Kartenausschnitt zu entnehmen.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden die Planunterlagen in der Zeit vom 16.04.2026 bis 16.05.2026 (jeweils einschließlich) auf der Internetseite https://www.weener.de/bauen-wohnen/bauleitplanung veröffentlicht und im zentralen Internetportal des Landes Niedersachsen zur Einsichtnahme bereitgestellt. (https://uvp.niedersachsen.de).
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Planunterlagen im vorgenannten Zeitraum auch im Bauamt der Stadt Weener (Ems), Marktstraße 3 (Büro-Container auf dem Parkplatz der Sparkasse), Zimmer 2, während der Dienststunden eingesehen werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen bereits vor und können ebenfalls eingesehen werden (s. Anhang).
Während der Frist besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen zu den Vorentwürfen an die Stadt Weener (Ems) – vorzugsweise per E-Mail an info(at)weener.de - zu richten.
Im Hinblick auf das Datenschutzgesetz weise ich ausdrücklich darauf hin, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind. Alle dazu eingehenden Stellungnahmen werden in der Regel in öffentlichen Sitzungen beraten und darüber entschieden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Person ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken. Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach EUDSGVO zustimmen, soweit sie für Gesetz bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Weener (Ems) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Diese Bekanntmachung ist auch im Internet unter https://www.weener.de/stadtinfos/aktuelles/bekanntmachungen veröffentlicht.
Weener, den 31.03.2026
Stadt Weener (Ems)
In Vertretung
(Welp)

