Der Verwaltungsausschuss der Stadt Weener (Ems) hat am 09.12.2025 den Aufstellungsbeschluss für die 99. Änderung des Flächennutzungsplanes (15. Änderung der Neufassung von 2011) gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.
Der Änderungsbereich umfasst drei Teilflächen in der Gemarkung Stapelmoor: Flur 12 (Teilbereich A), Flur 10 (Teilbereich B) sowie Flur 1 und 6 (Teilbereich C). Die Durchschneidung der Teilbereiche ergibt sich aus den Abstandsflächen zur K 27 (Rheiderlandstraße) sowie zu Versorgungsleitungen (Gas und Strom).
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Weener (Ems) sind die drei Teilbereiche ohne Flächendarstellung und somit dem Außenbereich zuzuordnen. Mit der vorliegenden Planung sollen drei Sonstige Sondergebiete gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Windenergieanlagen und im Übrigen landwirtschaftliche Nutzung“ dargestellt werden, da die landwirtschaftliche Nutzung außerhalb der Anlagenstandorte weiterhin möglich sein soll.
Für die im Zuge der 99. Änderung des Flächennutzungsplanes dargestellten Sonderbauflächen gilt das Rotor-OutPrinzip. Dies bedeutet, es muss nur der Turmfuß innerhalb der dargestellten Sonstigen Sondergebiete errichtet werden; der Rotor darf die Grenzen der Gebietsfestsetzungen überstreichen.
Der räumliche Geltungsbereich der 99. Änderung des Flächennutzungsplanes ist dem nachstehenden Kartenausschnitt zu entnehmen.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Weener (Ems) hat am 09.12.2025 den Vorentwurf für die 99. Änderung des Flächennutzungsplanes angenommen und beschlossen, das Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) durchzuführen.
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf der 99. Änderung des Flächennutzungsplanes und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht in der Zeit vom 5. Januar 2026 bis 4. Februar 2026 (jeweils einschließlich) auf der Internetseite https://www.weener.de/bauen-wohnen/bauleitplanung und im zentralen Internetportal https://www.uvp-verbund.de/ veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Planunterlagen im vorgenannten Zeitraum auch im Bauamt der Stadt Weener (Ems), Marktstraße 3, 26826 während der Dienststunden eingesehen werden. Aufgrund der Sanierungsmaßnahmen am Amtssitz des Bauamtes ist eine Einsichtnahme der Planunterlagen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 04951/305-324 bzw. E-Mail: annegret.hellmers(at)weener.de) möglich.
Während der Frist besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen zu den Entwürfen an die Stadt Weener (Ems) – vorzugsweise per E-Mail an info(at)weener.de - zu richten. Im Hinblick auf das Datenschutzgesetz weise ich ausdrücklich darauf hin, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind. Alle dazu eingehenden Stellungnahmen werden in der Regel in öffentlichen Sitzungen beraten und darüber entschieden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Person ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken. Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach EUDSGVO zustimmen, soweit sie für Gesetz bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Weener (Ems) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen bereits vor (s. Anlage).
Weener, den 11.12.2025
Stadt Weener (Ems)
Der Bürgermeister
Heiko Abbas

