In einer aktuellen Berichterstattung und auch in Diskussionen in Social-Media-Netzwerken wird über die Frage der Fundtier-Regelung in Niedersachsen diskutiert. Im Mittelpunkt steht dabei der jüngste Erlass des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums. Unter Berufung auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2018 sei davon auszugehen, dass „bei besitzlos aufgefundenen Tieren regelmäßig von einem Fundtier auszugehen ist.“ Ergo seien die Kommunen für alle aufgefundenen Katzen dafür zuständig, dass sie artgerecht untergebracht und versorgt werden.
Dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts liegt der Fall eines aufgefundenen Hundes zugrunde. Hierbei wurde vor dem Hintergrund einer Einzelfallentscheidung ein allgemeingültiger Leitsatz entwickelt, dass bei Haustieren „von einer Fundsache auszugehen ist, wenn Eigentum nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist.“
Das Nds. Landwirtschaftsministerium hat nunmehr im genannten Erlass den Inhalt des Urteils konkretisiert. Dieser Erlass dient als Verwaltungsvorschrift, entfaltet keine Außenwirkung und kann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass alle Kommunen verpflichtet sind, sich um alle aufgefundenen Katzen kümmern zu müssen.
Die Kommunen Papenburg und Weener haben, wie auch der Landkreis Leer, in ihrer Katzenschutzverordnung unter anderem geregelt, dass Katzen, die nicht mittels Microchip oder Tätowierung gekennzeichnet und nicht bspw. bei Findefix oder Tasso registriert sind, als herrenlos bzw. verwildert gelten und Regelungen des Fundrechts für nicht gekennzeichnete Katzen nicht anwendbar sind.
Ziel des Fundrechts ist es, eine verlorene Sache bzw. ein Haustier an seinen Eigentümer zurückzugeben. Wer als Katzenhalter sein Tier bei Verlust wieder zurückerhalten möchte, kommt seiner Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht gerne nach. Wenn eine Katze nicht gekennzeichnet und registriert ist, wird die im Erlass zitierte Regelvermutung umgekehrt und ein Eigentum gilt als ausgeschlossen. Damit findet nicht das Fundrecht, sondern gegebenenfalls das Tierschutzgesetz Anwendung, für dessen Umsetzung jedoch nicht die Kommunen zuständig sind.
Das Tierheim Stapelmoor wird derzeit noch vom Tierschutzverein Rheiderland betrieben. Der Verein wird liquidiert, weil kein neuer Vorstand gefunden werden konnte. Im Tierheim werden derzeit ausschließlich Fundtiere aus Papenburg, Weener, Bunde und Jemgum aufgenommen und versorgt, weil diese Kommunen entsprechende vertragliche Regelungen mit dem Verein getroffen haben.
Die genannten Kommunen haben eine gemeinnützige GmbH zum Weiterbetrieb des Tierheims Stapelmoor gegründet. Ob im Tierheim Stapelmoor künftig wieder im vermehrten Umfang Katzen aus Gründen des Tierschutzes untergebracht und versorgt werden können, richtet sich nach der Zahl der freien Kapazitäten und nach den personellen Ressourcen im Tierheim.
Auch vor diesem Hintergrund werden weiterhin die Ordnungsämter auf der Grundlage des Fundrechts und der kommunalen Katzenschutzverordnungen über die Aufnahme von Katzen ins Tierheim Stapelmoor entscheiden. Der Tierschutz ist nicht die originäre Aufgabe der Städte und Gemeinden.

