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Anzeigepflicht nach dem Niedersächsischen Gaststättengesetz

In den Sommermonaten finden zahlreiche öffentliche Veranstaltungen statt. Die Verwaltung der Stadt Weener (Ems) weist deshalb auf die Anzeigepflicht nach dem Niedersächsischen Gaststättengesetz hin.

Danach besteht für sämtliche Veranstaltungen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind und bei denen Getränke und/oder zubereitete Speisen angeboten werden, eine Anzeigepflicht. Anzeigen muss dieses Gaststättengewerbe nicht nur ein Gastwirt, sondern auch jeder andere, der für kurze Zeit Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr anbietet. So gilt dies auch z.B. für Verzehrstände und Bierwagen auf Sportfesten, Flohmärkten, Sommerfesten.

Die Anzeige hat mindestens vier Wochen vor dem erstmaligen Anbieten von Getränken und zubereiteten Speisen beim Ordnungsamt der Stadt Weener (Ems) zu erfolgen. Bei persönlicher Anzeigeerstattung sollten auf Verlangen der Personalausweis oder ein vergleichbares Personaldokument vorgelegt werden können.

Gegebenenfalls sind für die Anzeige zusätzlich der Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses oder eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister oder eine Überprüfung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit erforderlich. Bei diesbezüglichen Fragen erteilt das Ordnungsamt der Stadt Weener (Ems) Auskünfte.

Für die Bearbeitung der Anzeige werden Gebühren erhoben, die in der Regel zwischen 25 und 35 Euro betragen.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig alkoholische Getränke oder zubereitete Speisen anbietet, ohne dies rechtzeitig, richtig und vollständig angezeigt zu haben, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.