Der Verwaltungsausschuss der Stadt Weener (Ems) hat am 09.12.2025 beschlossen, den Bebauungsplanes Nr. 155 W „Interkommunales Gewerbegebiet – Teilbereich II“ aufzustellen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes grenzt südlich an das bestehende Interkommunale Gewerbegebiet an der A31 (östlich der Autobahnabfahrt Papenburg) an. Er umfasst jeweils Teile der Flurstücke 4 tlw., 5 tlw., 6 tlw., 11/13 tlw., 12/21 tlw., 12/1 tlw. und 13, Flur 19, Gemarkung Stapelmoor und weist eine Größe von rd. 6,16 ha auf.
Die wirksame Fassung des Flächennutzungsplanes stellt seit Durchführung der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet „Gewerbliche Bauflächen“ (G) dar. Die östlich an die geplante Gewerbenutzung angrenzend festgesetzten Flächen für Kompensationsmaßnahmen und das Regenrückhaltebecken sind mit der Darstellung in der wirksamen Fassung von Flächen für die Landwirtschaft vereinbar. Das „Entwicklungsgebot“ gemäß § 8 Abst. 2 Satz 1 BauGB ist berücksichtigt, der Flächennutzungsplan muss somit nicht geändert werden.
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes ist dem nachstehenden Kartenausschnitt zu entnehmen.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Weener (Ems) hat am 09.12.2025 ebenfalls beschlossen, das Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) durchzuführen.
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 155 S „Interkommunales Gewerbegebiet – Teilbereich II“ und die dazugehörige Begründung in der Zeit vom 5. Januar 2026 bis 4. Februar 2026 (jeweils einschließlich) auf der Internetseite https://www.weener.de/bauen-wohnen/bauleitplanung und im zentralen Internetportal https://www.uvp-verbund.de/ veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Planunterlagen im vorgenannten Zeitraum auch im Bauamt der Stadt Weener (Ems), Marktstraße 3, 26826 während der Dienststunden eingesehen werden. Aufgrund der Sanierungsmaßnahmen am Amtssitz des Bauamtes ist eine Einsichtnahme der Planunterlagen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 04951/305-324 bzw. E-Mail: annegret.hellmers(at)weener.de) möglich.
Während der Frist besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen zu den Entwürfen an die Stadt Weener (Ems) – vorzugsweise per E-Mail an info(at)weener.de zu richten. Im Hinblick auf das Datenschutzgesetz weise ich ausdrücklich darauf hin, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind. Alle dazu eingehenden Stellungnahmen werden in der Regel in öffentlichen Sitzungen beraten und darüber entschieden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Person ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken. Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach EUDSGVO zustimmen, soweit sie für Gesetz bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Weener (Ems) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Weener, den 11.12.2025
Stadt Weener (Ems)
Der Bürgermeister
Heiko Abbas

