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Aktuelles

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 155 S "Interkommunales Gewerbegebiet – Teilbereich II"

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Weener (Ems) hat am 23.06.2026 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 155 W „Interkommunales Gewerbegebiet – Teilbereich II“ angenommen und beschlossen, das Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) durchzuführen.  

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes grenzt südlich an das bestehende Interkommunale Gewerbegebiet an der A31 (östlich der Autobahnabfahrt Papenburg) an. Er umfasst jeweils Teile der Flurstücke 4 tlw., 5 tlw., 6 tlw., 11/13 tlw., 12/21 tlw., 12/1 tlw. und 13, Flur 19, Gemarkung Stapelmoor und weist eine Größe von rd. 6,16 ha auf. 

Die wirksame Fassung des Flächennutzungsplanes stellt seit Durchführung der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet „Gewerbliche Bauflächen“ (G) dar. Die östlich an die geplante Gewerbenutzung angrenzend festgesetzten Flächen für Kompensationsmaßnahmen und das Regenrückhaltebecken sind mit der Darstellung in der wirksamen Fassung von Flächen für die Landwirtschaft vereinbar. Das „Entwicklungsgebot“ gemäß § 8 Abst. 2 Satz 1 BauGB ist berücksichtigt, der Flächennutzungsplan muss somit nicht geändert werden.

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes ist dem nebenstehenden Kartenausschnitt zu entnehmen. 

Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:

Art der vorhandenen InformationUrheberThematischer Bezug
Begründung und Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 155 S „Interkommunales Gewerbegebiet – Teilbereich II“ Planungsbüro Buhr
  • Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Menschen, Kultur- und sonstige Sachgüter 
  • Wechselwirkungen zwischen den Umweltschutzgütern 
  • Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen

 

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß 

§ 4 Abs. 1 BauGB 

Landkreis Leer
  • Vorranggebiet Trinkwassergewinnung
  • Baumfällarbeiten / Gehölzentfernung
  • Festsetzung von Gebäudehöhen (Auswirkungen auf das Landschaftsbild)
  • Kompensationserfordernis
  • Schallemissionen 
  • Abfall- und bodenschutzrechtliche Belange (Schutzgut Boden)
  • Oberflächenentwässerung      
Wasserversorgungsverband Rheiderland
  • Vorranggebiet Trinkwassergewinnung 
NLWKN (Gewässerkundlicher Landesdienst GLD)
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Boden, Grundwasser und Oberflächenwasser)
Landwirtschaftskammer
  • Fortschreitende Verknappung landwirtschaftlicher Flächen
  • Zielkonflikte mit landwirtschaftlicher Nutzung
Stellungnahmen und Eingaben von Bürgern aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGBentfälltentfällt
Schalltechnisches Gutachten I+B Akustik GmbH
  • Schalltechnische Anforderungen
EntwässerungskonzeptRücken & Partner
  • Oberflächenentwässerung 
BodenfunktionsbewertungHPC
  • Umgang mit schutzwürdigen Böden 
ZeitzeugenbefragungHPC
  • Altlasten

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 155 S „Interkommunales Gewerbegebiet – Teilbereich II“ und die dazugehörige Begründung in der Zeit vom 15. Juli 2026 bis 14. August 2026 (jeweils einschließlich) auf der Internetseite https://www.weener.de/bauen-wohnen/bauleitplanung und im zentralen Internetportal https://www.uvp-verbund.de/  veröffentlicht. 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Planunterlagen im vorgenannten Zeitraum auch im Bauamt der Stadt Weener (Ems), Marktstraße 3, Zimmer 9, 26826 während der Dienststunden eingesehen werden. 

Während der Frist besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen zu den Entwürfen an die Stadt Weener (Ems) – vorzugsweise per E-Mail an info(at)weener.de zu richten. 

Im Hinblick auf das Datenschutzgesetz weise ich ausdrücklich darauf hin, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind. Alle dazu eingehenden Stellungnahmen werden in der Regel in öffentlichen Sitzungen beraten und darüber entschieden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Person ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken. Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach EUDSGVO zustimmen, soweit sie für Gesetz bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Weener (Ems) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. 

Diese Bekanntmachung ist auch im Internet unter https://www.weener.de/stadtinfos/aktuelles/bekanntmachungenveröffentlicht.

Weener, den 26.06.2026

Stadt Weener (Ems)

Der Bürgermeister 

Heiko Abbas