Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 157 W „Östlich Süderstraße“ umfasst das Grundstück Gemarkung Weener, Flur 12, Flurstück 38/1 (Süderstraße 91) zur Größe von 2.405 m². Der Bebauungsplan setzt straßenseitig ein Mischgebiet und im rückwärtigen Grundstücksbereich ein Gewerbegebiet fest.
Der räumliche Geltungsbereich ist dem nachstehenden Kartenabschnitt zu entnehmen.
Der Bebauungsplan Nr. 157 W „Östlich Süderstraße“ wird als Maßnahme der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB aufgestellt. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Erstellung eines Umweltberichtes wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet.
Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden der Entwurf des Bebauungsplanes und der Begründung, das Schalltechnische Gutachten, das Entwässerungskonzept sowie der Entwurf der Anpassung des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 17. Oktober 2025 bis einschließlich 16. November 2025 auf der Internetseite https://www.weener.de/bauen-wohnen/bauleitplanung veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Planunterlagen im vorgenannten Zeitraum auch im Bauamt der Stadt Weener (Ems), Marktstraße 3, Zimmer 2, während der Dienststunden eingesehen werden.
Zeitgleich erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Während der Frist besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen zu den Vorentwürfen an die Stadt Weener (Ems) – vorzugsweise per E-Mail an info(at)weener.de - zu richten.
Im Hinblick auf das Datenschutzgesetz weise ich ausdrücklich darauf hin, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind. Alle dazu eingehenden Stellungnahmen werden in der Regel in öffentlichen Sitzungen beraten und darüber entschieden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Person ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken. Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach EUDSGVO zustimmen, soweit sie für Gesetz bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Weener (Ems) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Weener, den 30.09.2025
Stadt Weener (Ems)
Der Bürgermeister
Heiko Abbas