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Aktuelles

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 160 W „Vogelsang“ gemäß § 13a BauGB mit örtlichen Bauvorschriften

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Weener (Ems) hat am 09.12.2025 beschlossen, den Bebauungsplanes Nr. 160 W „Vogelsang“ gemäß § 13a BauGB mit örtlichen Bauvorschriften aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 160 W „Vogelsang“ gemäß § 13a BauGB mit örtlichen Bauvorschriften wird im Osten durch die Markstraße, im Norden durch die Neue Straße, im Westen durch die Risiusstraße und im Süden durch die Westerstraße begrenzt. Das Plangebiet ist ca. 48.800 m² groß. 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im Verfahren nach § 13a Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 BauGB. 

Das gesamte Plangebiet umfasst zwar eine Größe von ca. 48.800 m², wesentlich ist aber die Grundfläche im Gebiet, die mit insgesamt rd. 14.480 m² die Grenze von 20.000 m² (§ 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB) deutlich unterschreitet. 

Auf die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, auf die Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie auf eine  zusammenfassende Erklärung nach § 6a Absatz 1 BauGB und § 10a Absatz 1 BauGB wird verzichtet (§ 13 Absatz 2 Nummer 2 BauGB).

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 wird abgesehen (§ 13 Abs. 2 BauGB). Für die betroffenen Grundstückseigentümer wird dennoch eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt (15.12.2025 um 18.00 Uhr).

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes ist dem nachstehenden Kartenausschnitt zu entnehmen.

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Weener (Ems) hat am 09.12.2025 ebenfalls beschlossen, das Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) durchzuführen.  

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 160 W „Vogelsang“ gemäß § 13a BauGB mit örtlichen Bauvorschriften und die dazugehörige Begründung in der Zeit vom 5. Januar 2026 bis 4. Februar 2026 (jeweils einschließlich) auf der Internetseite https://www.weener.de/bauen-wohnen/bauleitplanung und im zentralen Internetportal https://www.uvp-verbund.de/  veröffentlicht. 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Planunterlagen im vorgenannten Zeitraum auch im Bauamt der Stadt Weener (Ems), Marktstraße 3, 26826 während der Dienststunden eingesehen werden. Aufgrund der Sanierungsmaßnahmen am Amtssitz des Bauamtes ist eine Einsichtnahme der Planunterlagen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 04951/305-324 bzw. E-Mail: annegret.hellmers(at)weener.de) möglich. 

Während der Frist besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen zu den Entwürfen an die Stadt Weener (Ems) – vorzugsweise per E-Mail an info(at)weener.de zu richten. Im Hinblick auf das Datenschutzgesetz weise ich ausdrücklich darauf hin, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind. Alle dazu eingehenden Stellungnahmen werden in der Regel in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Person ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken. Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach EUDSGVO zustimmen, soweit sie für nach dem Gesetz bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Weener (Ems) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. 

Weener, den 11.12.2025

Stadt Weener (Ems)
Der Bürgermeister 

Heiko Abbas