Der Verwaltungsausschuss der Stadt Weener (Ems) hat am 09.12.2025 beschlossen, den Bebauungsplanes Nr. 161 W „Östlich Marktstraße“ gemäß § 13a BauGB mit örtlichen Bauvorschriften aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 161 W „Östlich Marktstraße“ gemäß § 13a BauGB mit örtlichen Bauvorschriften umfasst die Flurstücke 83/2, 431/83, 434/102 und 100/4 tlw. in der Flur 8, Gemarkung Weener. Das Plangebiet ist ca. 0,44 ha groß.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im Verfahren nach § 13a Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 BauGB.
Auf die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 BauGB und § 10a Absatz 1 BauGB wird verzichtet (§ 13 Absatz 2 Nummer 2 BauGB).
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 wird abgesehen (§ 13 Abs. 2 BauGB).
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes ist dem nachstehenden Kartenausschnitt zu entnehmen.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Weener (Ems) ist der Bereich als gemischte Baufläche (M) dargestellt. Die im Bebauungsplan Nr. 161 W „Östlich Marktstraße“ festgesetzte Nutzung ist Allgemeines Wohngebiet (WA), so dass ein „Entwickeln“ aus dem wirksamen Flächennutzungsplan nicht möglich ist. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst (§ 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB).
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Weener (Ems) hat am 09.12.2025 beschlossen, das Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) durchzuführen.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 161 W „Östlich Marktstraße“ gemäß § 13a BauGB mit örtlichen Bauvorschriften und die dazugehörige Begründung in der Zeit vom 5. Januar 2026 bis 4. Februar 2026 (jeweils einschließlich) auf der Internetseite https://www.weener.de/bauen-wohnen/bauleitplanung und im zentralen Internetportal https://www.uvp-verbund.de/ veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Planunterlagen im vorgenannten Zeitraum auch im Bauamt der Stadt Weener (Ems), Marktstraße 3, 26826 während der Dienststunden eingesehen werden. Aufgrund der Sanierungsmaßnahmen am Amtssitz des Bauamtes ist eine Einsichtnahme der Planunterlagen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 04951/305-324 bzw. E-Mail: annegret.hellmers(at)weener.de) möglich.
Während der Frist besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen zu den Entwürfen an die Stadt Weener (Ems) – vorzugsweise per E-Mail an info(at)weener.de - zu richten. Im Hinblick auf das Datenschutzgesetz weise ich ausdrücklich darauf hin, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind. Alle dazu eingehenden Stellungnahmen werden in der Regel in öffentlichen Sitzungen beraten und darüber entschieden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Person ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken. Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach EUDSGVO zustimmen, soweit sie für Gesetz bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Weener (Ems) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Weener, den 11.12.2025
Stadt Weener (Ems)
Der Bürgermeister
Heiko Abbas

