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Aktuelles

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 162 W "Nördlich Am Koppelwege / Westlich der Meentelandstraße" gemäß § 13a BauGB mit örtlichen Bauvorschriften

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Weener (Ems) hat am 23.06.2026 beschlossen, den Bebauungsplanes Nr. 162 W „Nördlich Am Koppelwege / Westlich der Meentelandstraße“ gemäß § 13a BauGB mit örtlichen Bauvorschriften aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 162 W „Nördlich Am Koppelwege / Westlich der Meentelandstraße“ gemäß § 13a BauGB mit örtlichen Bauvorschriften wird im Norden durch die Bahnlinie, im Osten durch die Straßen „Im Felsing“ und „Meentelandstraße“, im Westen durch die Meentelande bzw. die Bebauung an der Pannebakerstraße und im Süden durch die Graf-Edzard-Straße begrenzt.  

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes ist dem nachstehenden Kartenausschnitt zu entnehmen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 BauGB. Das gesamte Plangebiet umfasst zwar eine Größe von ca. 96.170 m², wesentlich ist aber die zulässige Grundfläche im Gebiet., die die Obergrenze von 70.000 m² deutlich unterschreitet. Nach erfolgter Vorprüfung des Einzelfalls hat der Landkreis Leer am 17.04.2026 bescheinigt, dass der Bebauungsplan im Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden kann. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, auf die Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie auf eine zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB wird verzichtet (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB). Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen (§ 13 Abs. 2 BauGB). 

Die Geltungsbereiche des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 14 W „Westlich der Meentelandstraße“ einschließlich der 3 Änderungen und des Bebauungsplanes Nr. 81 W „Am Koppelwege Nordseite“ einschließlich der 1. Änderung werden mit der beabsichtigten Planung vollständig überdeckt und nach Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 162 W aufgehoben.

Diese Bekanntmachung ist auch im Internet unter https://www.weener.de/stadtinfos/aktuelles/bekanntmachungenveröffentlicht.

Weener, den 09.07.2026

Stadt Weener (Ems)
Der Bürgermeister 
Heiko Abbas