Der räumliche Geltungsbereich wird im Norden durch die Neue Straße, im Westen durch die Risiusstraße, im Osten durch die Marktstraße und im Süden durch die Westerstraße begrenzt.
Die Abgrenzung des Plangebietes ist dem nachstehenden Kartenabschnitt zu entnehmen.
Mit der Veröffentlichung der Satzung im Amtsblatt für den Landkreis Leer am 30.04.2026 tritt die Satzung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB). Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 160 W „Vogelsang“ wird das überlagerte Planrecht (Bebauungsplan Nr. 61 W „Vogelsang“ und ein Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 54 W „Altstadt“ Teil D) aufgehoben.
Weener, den 27.04.2026
Stadt Weener (Ems)
Der Bürgermeister
Heiko Abbas

