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Baumärkte und Gartencenter dürfen Privatkunden beliefern

Wegen der Ausbreitung des Coronavirus dürfen derzeit viele Geschäfte nicht mehr öffnen. Einschränkungen gelten auch für Baumärkte und Gartencenter. Sie dürfen in ihren Räumen und auf ihren Betriebsflächen keine Privatkunden mehr bedienen. Geöffnet haben dürfen sie nur noch für Gewerbekunden.

Wie der Landkreis Leer in einer aktuellen Pressemitteilung betont, bleibt allerdings ein Außer-Haus-Verkauf weiterhin möglich. Privatkunden können bei Baumärkten, Baustoffhändlern und Gartencentern telefonisch oder online Ware bestellen und sich nach Hause liefern lassen. Möglich ist auch, dass die Betriebe die bestellten Artikel außerhalb der Geschäftsräume zur Abholung bereitstellen.

Wie der Landkreis Leer weiter betont, ist bei der Abholung von Waren allerdings auf die Einhaltung der geltenden Regeln zu achten. Menschenansammlungen müssen vermieden werden, der Mindestabstand zwischen Personen von anderthalb Metern sollte gewahrt bleiben. Die Betriebe haben zur Wahrung dieser Regelungen entsprechende Vorkehrungen zu treffen, zum Beispiel Abstandslinien auf dem Boden oder eine kontaktlose Abholung.