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Aktuelles

Ergänzung der Bekanntmachung zur Bürgermeisterwahl am 13. September 2026

Änderung der Einreichungsfrist von Wahlvorschlägen

Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Sitzung am 28.04.2026 Änderungen des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) beschlossen.

Nach § 45 d Abs. 6 NKWG wird die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge zu Direktwahlen vom 55. Tag auf den 69. Tag vor der Wahl vorverlegt.

Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl in der Stadt Weener (Ems) endet daher nunmehr am Montag, 6. Juli 2026, 18:00 Uhr.

Alle weiteren Mitteilungen der Bekanntmachung vom 12. März 2026 bleiben unverändert.

Weener, 8. Mai 2026                                                                                                                   Benno Renken – stellv. Stadtwahlleiter