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Aktuelles

Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)

Die Firma Klingele Paper Weener SE & Co. KG, Dr. Werner-Klingele-Straße 1, 26826 Weener, hat mit Antrag vom 25.04.2023 (aktualisiert am 12.11.2025), die Erteilung einer Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur Herstellung von Papier, Karton oder Pappe mit einer zukünftigen Produktionskapazität von 1.200 t/d an dem Standort in 26826 Weener, Dr. Werner-Klingele-Straße 1, beantragt.

Gegenstand der Änderung sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen:

  • Erhöhung der Produktionskapazität von 930 t/d auf 1.200 t/d und Erhöhung der Jahresproduktionsleistung von 290.000 t/a auf 345.000 t/a durch technologische Optimierung,

  • Technische Optimierungsmaßnahmen an der Papiermaschine sind u.a.:

  • Bahnstabilisation zweite Trockengruppe,

  • Bahnstabilisation zum BoostDryer,

  • Neue HD-Spritzrohre für Oberfilz und Pick up,

  • Optimierung der Vakuumanlage an der Siebpartie mit einem energieeffizienteren Gebläse,

  • Gruppentrennung zwischen dritte und vierte Trockengruppe,

  • Verschiebung der Filmpresse, um in der Vortrockenpartie mehr Trockenkapazität zu erreichen,

  • Erweiterung der Palette der einsetzbaren Rohstoffe von derzeit ausschließlich Altpapier auf alternative Rohstoffe (u.a. Zellstoff und Einjahrespflanzen),

  • Erhöhung des LKW-Aufkommens von 120 LKW auf 150 LKW pro Tag,

  • Anpassung von Nebenbestimmungen aus vorhergehenden Genehmigungen.

Es bedarf der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß den §§ 10 und 16 BImSchG in Verbindung mit § 1 sowie den Nummern 6.2.1 GE und 1.2.3.1 V des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungs-bedürftige Anlagen - 4. BImSchV). 

Es handelt sich weiterhin um eine Anlage gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) - sogenannte Industrieemissions-Richtlinie - ((ABl. L 334 vom 17.12.2010, S. 17; L 158 vom 19.06.2012, S. 25) geändert durch Richtlinie (EU) 2024/1785 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 (ABl. L, 2024/1785, 15.7.2024)).

In dem Genehmigungsverfahren ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen. Hierzu wird auf das zentrale UVP-Portal (https://www.uvp-verbund.de/startseite) hingewiesen. 

Das Genehmigungsverfahren wird mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.

Der nordwestliche Teil des Vorhabenstandorts liegt im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7W „Nördlich des Alten Hafens“ (Stand 10.08.1999) der Stadt Weener und ist als eingeschränktes Industriegebiet ausgewiesen. Andere Teile des Vorhabenstandortes unterliegen keiner Ausweisung, da für diese Flächen kein gültiger Bebauungsplan vorliegt.

Die Antragsunterlagen nebst Begleitdokumenten werden in der Zeit vom 06.05.2026 bis 05.06.2026 auf der Homepage des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg, Theodor-Tantzen-Platz 8, 26122 Oldenburg veröffentlicht und können unter dem folgenden Link eingesehen werden: https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/startseite/bekanntmachungen/oldenburg_emden_osnabruck/

Die Vorgabe, die Antragsunterlagen bei UVP-pflichtigen Vorhaben auch bei der Gemeinde (digital) auszulegen, ergibt sich aus § 10 Abs. 1 S. 8 Hs. 2 der 9. BImSchV („Betrifft das Vorhaben eine UVP-pflichtige Anlage, so ist auch der vom Antragsteller zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung zusätzlich beigefügte UVP-Bericht nach § 4e auszulegen; ferner sind der Antrag und die Unterlagen auch in den Gemeinden auszulegen, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt.“).

Auf die Bekanntmachung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Oldenburg vom 29.04.2026 – OL 23-080-01 wird hingewiesen.

Weener, den 28.04.2026

Der Bürgermeister
Heiko Abbas