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Gartenabfälle wild auf öffentlichen Plätzen entsorgt

Leider musste die Stadtverwaltung in jüngster Zeit beobachten, dass Laub und andere Gartenabfälle wie Rasen- und Grünschnitt vermehrt wild entsorgt wurden. Die wilde Müllentsorgung erfolgte insbesondere an öffentlichen Plätzen.

Die Verwaltung appelliert an die Bürger, Gartenabfälle regelgerecht zu entsorgen und entweder die hierfür vorgesehenen Grünen Säcke oder die Sammelstellen des Landkreises Leer zu nutzen. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Entsorgung von Gartenabfällen keine kostenfreien Sammelstellen zur Verfügung stehen. 

In diesem Zusammenhang ist auch die geltende Straßenreinigungssatzung zu beachten. Zur Reinigung verpflichtet sind Eigentümer (bzw. ihnen gleichgestellte Personen), deren bebaute oder unbebaute Grundstücke innerhalb geschlossener Ortslage an öffentliche Straßen, Wege und Plätze angrenzen.
Zu reinigen sind Straßen, Wege und Plätze einschließlich der Fahrbahnen, Gehwege, Gossen, Radwege, gemeinsame Rad- und Gehwege, Parkspuren, Parkbuchten, Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen. Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere die Beseitigung von Laub, Schmutz, Papier und sonstigem Unrat sowie Bewuchs wie Gras und Unkraut. Die in den öffentlichen Straßenraum hineingewachsenen Hecken und Anpflanzungen müssen mindestens bis auf die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden, damit die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch schlechte Einsichtnahme nicht gefährdet ist.
Besondere Verunreinigungen wie z.B. durch Bauarbeiten, durch An- oder Abfuhr von festen Brennstoffen oder Abfällen, durch Unfälle oder Tiere sind unverzüglich zu beseitigen.
Verunreinigungen dürfen nicht dem Nachbarn zugekehrt oder in die Rinnsteine, Gossen, Gräben oder Einlaufschächte der Kanalisation gekehrt werden. Der Einsatz von schädlichen Chemikalien zur Beseitigung von Gräsern, Moosen und sonstigem Bewuchs ist untersagt.

Für die Fahrbahnen von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen besteht keine Reinigungspflicht.

Zuwiderhandlungen werden mit Geldbußen geahndet.