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Öffentliches Interessenbekundungsverfahren

Die Stadt Weener (Ems) beabsichtigt die Widmung eines zusätzlichen externen Eheschließungsortes für den Standesamtsbezirk Weener ab dem 01. Januar befristet für drei Jahre. Die Vergabe erfolgt in einem offenen Verfahren, dass jedem in Frage kommenden Interessenten die Möglichkeit eröffnet, sich mit den Anforderungen entsprechenden Räumen im Bereich der Stadt Weener (Ems) zu bewerben. Für die Bewerbung sind folgende Voraussetzungen zu beachten:

  • Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Das Trauzimmer muss diesen Anforderungen entsprechen. Daher muss sich der Trauort durch auffallende Besonderheiten als Alleinstellungsmerkmal auszeichnen.
  • Das Trauzimmer und ggf. ein in unmittelbarer Nähe gelegener Außenbereich müssen einen würdigen Rahmen zur Vornahme von Eheschließungen bieten. Eine entsprechende Raumgröße mit Bestuhlung und eine ausreichende Anzahl von Parkplätzen müssen vorhanden sein.
  • Die Gestaltung des Trauzimmer sowie die beabsichtigte Umsetzung ist in einem schriftlichen Konzept – möglichst bebildert – darzustellen.
  • Unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes ist jedem heiratswilligen Paar die Eheschließung auch ohne Inanspruchnahme gastronomischer Angebote in dem gewidmeten Trauzimmer zu ermöglichen. Die Beachtung dieses Grundsatzes ist in der Bewerbung schriftlich zu bestätigen.
  • Die Termingestaltung erfolgt ausschließlich über das Standesamt der Stadt Weener (Ems) unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes und ohne besondere Bedingungen.

Die Bewerbung zur Interessensbekundung mit Angaben zu den oben genannten Punkten sowie eventuellen Mietkosten sind unter dem Kennwort „Trauzimmer“ in einem geschlossenen Umschlag bis zum 28. Juni 2025 an folgende Adressen zu richten: Stadt Weener (Ems), Der Bürgermeister, Abteilung IV, Osterstraße 1, 26826 Weener (Ems).

Weitere Anfragen zum Verfahren beantwortet Ihnen Frau Nording, Telefon 04951/305-600 oder Email: nording(at)weener.de.