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Osterfeuer dieses Jahr untersagt

Der Landkreis Leer teilt mit, dass aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus in diesem Jahr grundsätzlich keine Osterfeuer abgebrannt werden dürfen. Das gelte für öffentliche wie private Osterfeuer. Die Einhaltung des Verbots werde kontrolliert.

Grundlage ist die Allgemeinverfügung des niedersächsischen Gesundheitsministeriums vom 22. März. Diese untersagt vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit. Und bei Osterfeuern, die von Einzelpersonen abgebrannt werden, handelt es sich nicht um Brauchtumspflege, so dass auch in solchen Fällen das Abbrennen untersagt ist.

Landrat Matthias Groote bittet die Bevölkerung um Verständnis: „Osterfeuer haben in Ostfriesland Tradition. Aber wenn wir die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen wollen, dürfen wir solche Veranstaltungen derzeit nicht stattfinden lassen. Es sind schmerzliche Eingriffe, das ist uns allen bewusst. Aber sie sind in der jetzigen Lage absolut erforderlich, um die Gesundheit zu schützen. Halten Sie sich bitte daran.“

Osterfeuer sind grundsätzlich nur als Brauchtum zulässig. Nach Ostern dürfen sie nicht mehr abgebrannt werden. Wenn Osterfeuer bereits aufgeschichtet worden sind, ergeben sich derzeit diese Möglichkeiten: 

Die Haufen können liegen bleiben und dann zu Ostern 2021 abgebrannt werden. Wichtig ist, die Bestimmungen des Artenschutzes zu beachten, also die Haufen nach der Winterruhe der Tiere umzuschichten.

Sofern die Haufen dort stören, wo sie aktuell liegen, können sie umgeschichtet werden – zum Beispiel an den Feldrand. Sollten in den Haufen aber bereits Tiere Unterschlupf gefunden haben oder brüten, muss das Ende der Brut- und Setzzeit abgewartet werden, das ist der 15. Juli.

Der aufgeschichtete Baum- und Strauchschnitt kann entsorgt werden, sobald die Wertstoffhöfe im Landkreis Leer wieder geöffnet haben. Wegen der Corona-Pandemie sind sie derzeit bis auf Weiteres geschlossen.