Aktuelles

Regelungen der Hafen und Tourismus GmbH zur Wiederaufnahme des Hafen- und Schleusenbetriebes

Aufgrund der aktuellen Entwicklung rund um das COVID-19-Virus teilt die Geschäftsführung der Hafen und Tourismus GmbH Weener Folgendes mit:

Entsprechend einer Handlungsempfehlung des Landeskrisenstabes hat der Landkreis Leer mit Einschränkungen und Auflagen die Wiederaufnahme des Hafen- und Schleusenbetriebes gestattet. Den Sportbootfahrern und Seglern wird damit der kurzfristige Aufenthalt für Wartungsarbeiten oder für die Ausübung des Sports im eingeschränkten Umfang wieder ermöglicht. Nicht gestattet bleiben die Übernachtung auf dem Boot oder eine Gruppenbildung sowie eine Missachtung der Mindestabstände.

Alle jeweils gültigen Verordnungen und Verfügungen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes sind zu beachten (insbesondere Übernachtungsverbote für touristische Zwecke und Einhaltung der Mindestabstände)!

Im Rahmen der Nutzung der hafenbezogenen Infrastrukturen sind daraus folgend unter Einbeziehung der hafenspezifischen Besonderheiten ab sofort folgende verbindliche Regelungen strikt einzuhalten:

Allgemeines:

1. Die Regelungen der Hafen- und Hallenordnung sind bei sämtlichen Aktivitäten einzuhalten.

2. Die Hafen und Tourismus GmbH Weener behält sich vor, dass Termine für das Kranen, Mast stellen und andere Arbeiten  verschoben werden können.

3. Vorhandene öffentliche Sanitärräumlichkeiten (Sportboothafen, Am Hafen 53) bleiben weiterhin geschlossen.

Landsburghalle Weener:

1. Ein Zugang in die Halle ist nach vorheriger telefonischer Terminabsprache mit dem Hafenmeister möglich.

2. Ein gut sichtbar in der Halle ausgelegtes Kontaktformular ist verpflichtend auszufüllen.

3. Die Mindestabstände sind einzuhalten.

4. In der Halle ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

5. Unter Berücksichtigung der Regelungen der Hallenordnung sind kleinere Wartungsarbeiten an den Booten zulässig.

Transport der Boote zum Hafen:

1. Ein Bootstransport ist ab dem 04. Mai 2020 nach vorheriger telefonischer Terminabsprache mit dem Hafenmeister möglich.

2. Ein Kontaktformular ist verpflichtend auszufüllen.

3. Die Mindestabstände sind einzuhalten.

4. Eine Gruppenbildung ist zu vermeiden.

5. Ein Mund-Nasen-Schutz ist zu tragen.

6. Die Auslagerung der Boote und die Durchführung der Bootstransporte erfolgt in umgekehrter Reihenfolge zur Einlagerung.

Nutzung Hublift:

1. Der Zeitpunkt der Nutzung des Hubliftes ist mit dem Hafenmeister abzustimmen.

2. Die Mindestabstände sind einzuhalten.

3. Eine Gruppenbildung ist zu vermeiden.

4. Ein Mund-Nasen-Schutz ist zu tragen.

Nutzung der Steganlage:

1. Die Mindestabstände sind einzuhalten.

2. Eine Gruppenbildung ist zu vermeiden.

3. Ein Mund-Nasen-Schutz ist zu tragen.

Nutzung des Mastenkrans:

1. Die Mindestabstände sind einzuhalten.

2. Eine Gruppenbildung ist zu vermeiden.

3. Ein Mund-Nasen-Schutz ist zu tragen.

Tankstelle:

1. Die Mindestabstände sind einzuhalten.

2. Eine Gruppenbildung ist zu vermeiden.

3. Ein Mund-Nasen-Schutz ist zu tragen.

Schleusungen:

1. Die in der Hafenordnung festgelegten Schleusenzeiten sind einzuhalten.

2. Schleusungen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache mit dem Hafenmeister möglich.

3. Anmeldungen haben einen Tag vorher bis 18:00 Uhr zu erfolgen.

4. Die Mindestabstände sind einzuhalten.

5. Eine Einzelschleusung ist grundsätzlich nicht möglich. Es können zwei bis maximal vier Boote gleichzeitig geschleust werden.

Schleusenwärterhaus:

1. Der Zutritt ist immer nur einer Person gestattet.

2. Die Mindestabstände sind einzuhalten.

3. Ein Mund-Nasen-Schutz ist zu tragen.

Durch die Einhaltung der Regelungen soll das Infektionsrisiko für alle Beteiligten minimiert werden. Die Lage ist jedoch sehr dynamisch, so dass jederzeit eine Anpassung der Regelungen notwendig sein kann. Die Einhaltung dieser Maßnahmen kann ggfs. durch die Polizei bzw. durch das Ordnungsamt kontrolliert werden!