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Schiedspersonen gesucht

Die Stadt Weener (Ems) sucht interessierte Personen, die das Schiedsamt bekleiden möchten. Das Schiedsamt ist Deutschlands älteste Institution der vorgerichtlichen Streitschlichtung. Es kann freiwillig bei Auseinandersetzungen des täglichen Lebens um rechtliche Ansprüche angerufen werden, etwa bei Streit um Geldforderungen oder Ärgernissen, die sich aus dem Zusammenleben – zum Beispiel als Nachbarn – ergeben.

Der Rat der Stadt Weener (Ems) hat in seiner Sitzung am 15.03.2007 die Einrichtung von zwei Schiedsamtsbezirken beschlossen. Dem Schiedsamtsbezirk I sind die Ortschaften Weener, Kirchborgum, Vellage und Diele zugeordnet, dem Schiedsamtsbezirk II die Ortschaften Holthusen, Stapelmoor, Beschotenweg, St. Georgiwold und Weenermoor.

Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I war seit dem Jahr 2007 Frau Elke Bloem, Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II Herr Manfred Robbe. Beide haben nun erklärt, ihre Amtszeit nicht verlängern zu wollen und das Schiedsamt niederzulegen.

Gemäß § 11 Absatz 1 des NschÄG (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz) erhält jede Schiedsperson einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin. Bei mehreren Schiedsämtern kann der Rat die Vertretung jedoch so regeln, dass die Schiedspersonen sich gegenseitig vertreten. Von dieser Regelung war in der Vergangenheit in der Stadt Weener (Ems) Gebrauch gemacht worden.

Die Schiedspersonen erhalten keine monatliche Aufwandsentschädigung, es steht Ihnen jedoch gemäß § 51 des NSchÄG die Hälfte der für die Schlichtungstätigkeit zu erhebenden Gebühren zu. Als Sachkosten erhalten die Schiedsmänner/Schiedsfrauen gemäß Beschluss des Verwaltungsausschusses der Stadt Weener (Ems) vom 07.07.2015 eine jährliche Geschäftsraumentschädigung in Höhe von 200 Euro.

Gemäß dem Niedersächsischen Gesetz zur obligatorischen Streitschlichtung (Niedersächsisches Schlichtungsgesetz; NSchlg.) ist die Erhebung einer Klage unter anderem in Streitigkeiten über Ansprüche aus dem Nachbarrecht vor den Amtsgerichten erst zulässig, nachdem vor einem Schiedsamt als Gütestelle versucht worden ist, die Streitigkeit zwischen den Parteien einvernehmlich beizulegen. Dies zeigt die hohe Bedeutung, die dem Schiedsamt zukommt.

Interessierte Personen, die sich vorstellen können, dieses Amt zu bekleiden, werden gebeten, sich mit der Stadtverwaltung unter Tel. 04951 305 -141 in Verbindung zu setzen.