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Stadt beschließt Energiespar-Maßnahmen

Die aktuelle Lage zwingt auch die Stadt Weener (Ems), nach Strategien zu suchen, wie die Verbräuche von Gas und Strom kurz- und mittelfristig gesenkt werden können.

Durch die neue Verordnung des Bundes zur Sicherung der Energieversorgung gibt es bereits zahlreiche Vorgaben, die die Stadtverwaltung ohnehin durchführen muss. So erfolgt unter anderem die Absenkung der Raumtemperaturen in Büroräumen und Lagerräumen in den städtischen Einrichtungen und die Abschaltung der Außenbeleuchtung von Gebäuden und Denkmälern. Intern hat die Verwaltung darüber hinaus den Einsatz von Klimageräten und Heizlüftern untersagt und eine Schließung des Rathauses in der Zeit zwischen dem 27. Dezember und 30. Dezember geplant.

Darüber hinaus hat die Verwaltung nun unterschiedliche Maßnahmen erarbeitet, die auch die Bürgerinnen und Bürger der Stadt unmittelbar betreffen werden. Beschlossen wurde, die Straßenbeleuchtung ab 1. Oktober bis zum 31. März 2023 sonntags bis donnerstags um 22 Uhr (statt bislang 23 Uhr) auszuschalten und täglich um 6 Uhr (statt bisher 5 Uhr) anzuschalten. Am Wochenende, d.h. freitags und samstags, wird die Straßenbeleuchtung wie bislang um 23:59 Uhr ausgeschaltet und um 6 Uhr (statt 5 Uhr) angestellt.

Daneben wurde beschlossen, das Jugendzentrum Tichelwarf temporär vom 1. November bis zum 1. März 2023 zu schließen. Die Jugendlichen werden in dieser Zeit im Jugendzentrum Wasserturm betreut und durch dezentrale Angebote im Stadtgebiet angesprochen werden. Eine Schließung vermieden werden konnte im durch verschiedene Vereine und Gruppen genutzten „Haus der Vereine“ am Beningaweg. Doch auch hier gibt es eine Einschränkung: Die Raumtemperatur wird auf 19 Grad gesenkt. Hinsichtlich einer möglichen Abschaltung der Warmwasseraufbereitung in Sporthallen steht die Stadtverwaltung im Austausch mit dem Landkreis Leer. Hierzu wurde bislang kein Beschluss gefasst.

„Viel Spielraum zum Einsparen bleibt uns in den städtischen Liegenschaften leider nicht“, betont Bürgermeister Heiko Abbas. In städtischen Einrichtungen, die die Grundversorgung sicherstellen, darunter etwa die Kläranlagen, können die Verbräuche nicht reduziert werden. Auch die Kindergärten, die Kinderkrippe und die Schulen bleiben selbstverständlich unberührt.

Die geschilderten Maßnahmen wurden gemeinsam durch die Mitglieder des Verwaltungsausschusses beschlossen. „Uns allen ist sehr bewusst, dass diese Maßnahmen unmittelbare Auswirkungen auf unsere Bürgerinnen und Bürger haben“, so Bürgermeister Abbas. „Die Entscheidungen haben wir uns keineswegs leicht gemacht – Einsparungen sind aber angesichts der Lage unbedingt notwendig.“