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Stadt sucht Schöffen

Es ist das anspruchs- und verantwortungsvollste Amt, das der Staat den Bürgerinnen und Bürgern übertragen kann: das Schöffenamt. Die Schöffen oder auch ehrenamtlichen Richter greifen mit ihrer Stimme direkt in die Grundrechte anderer Menschen ein: in die Freiheit der Person, in Eigentum und Würde. Die Schöffen nehmen gleichberechtigt in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme wie die Berufsrichter an den Hauptverhandlungen teil – und tragen für die Entscheidungen, ob Verurteilung oder Freispruch, die gleiche Verantwortung.

Aktuell werden bundesweit für die Amtszeit von 2024 bis 2028 neue Schöffen gesucht. So auch bei der Stadt Weener (Ems): Gesucht werden insgesamt 9 Personen, die am Amtsgericht Leer und Landgericht Aurich als Vertreter/innen des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Weener (Ems) wohnen, deutsche Staatsangehörige sind, die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Das Gesetz sieht vor, dass bei der Wahl der Schöffen grundsätzlich alle Gruppen der Bevölkerung angemessen berücksichtigt werden, ausschlaggebend bei der Wahl ist jedoch die Eignung.

So ist von der Wahl ausgeschlossen, wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt. Auch hauptamtlich in der oder für die Justiz Tätige wie Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw. sowie Religionsdiener wie Priester, Pastoren etc. sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Auch wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweise nicht übernehmen kann, sollte sich nicht bewerben.

Dagegen sind juristische Kenntnisse irgendwelcher Art für das Amt nicht erforderlich. Schöffen sollten insbesondere über soziale Kompetenz verfügen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet, darüber hinaus Unparteilichkeit, Unvoreingenommenheit, Verantwortungsbewusstsein, Selbstständigkeit und Reife des Urteils - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes aber auch gesundheitliche Eignung. Objektivität muss immer gewahrt werden, auch in schwierigen Situationen, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Den Schöffen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich daher verständlich ausdrücken und auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen sie ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein.

Interessenten, die gerne das Amt eines Schöffen übernehmen möchten, werden gebeten, bis zum 5.3. 2023 den ausgefüllten Bewerbungsbogen bei der Stadtverwaltung abzugeben, gerne auch per Mail unter info(at)weener.de. Die Unterlagen können ebenfalls per Mail oder unter der Telefonnr. 04951 305-0 angefordert werden. Im weiteren Verfahren erfolgt die Wahl der Bewerber/innen in einer öffentlichen Sitzung des Rates.

Weitergehende Informationen mit Fragen und Antworten zum Schöffenamt sowie Entscheidungshilfen für oder gegen eine Bewerbung sind unter www.schoeffenwahl.de zu finden.