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Gemäß 8 Absatz 4 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) mache ich die Zusammensetzung des Stadtwahlausschusses bekannt:
Änderung der Einreichungsfrist von Wahlvorschlägen
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
für die Wahl einer Bürgermeisterin /
eines Bürgermeisters
für die Wahl zum Rat der Stadt Weener (Ems)
Gemäß § 7 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) in Verbindung mit § 9 Abs. 1 und 3 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) ist:
Stadtwahlleiter: Erster Stadtrat Hermann…