Städtebaulicher Denkmalschutz "Weener-Altstadt"
Bau- und kunsthistorisch wertvolle und daher besonders schützenswerte Gebäude prägen das Stadtbild von Weener. Da viele Gebäude stark sanierungsbedürftig sind, die Instandsetzung aber mit hohen Investitionen für die Eigentümer verbunden ist, möchte die Stadt Weener (Ems) beim Erhalt der denkmalgeschützten und erhaltenswerten Gebäude in der Altstadt unterstützen. Hierzu stehen der Stadt Weener (Ems) Fördermittel von Bund und Land aus dem im Jahr 2009 neu eingeführten Städtebauförderungsprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ zur Verfügung. Die Stadt beteiligt sich mit einem Drittel an den Kosten.
Der Rat der Stadt Weener (Ems) hat am 20.06.2013 den städtebaulichen Rahmenplan angenommen. Er dient als Leitfaden für die Sanierung in den kommenden Jahren. Wichtiges Anliegen ist, durch Änderungen der Verkehrssituation, die Anlieger und Bürger zu entlasten und die Lebens- und Aufenthaltsqualität in der Altstadt weiter zu erhöhen. Hauptmerkmal des Städtebauförderprogramms ist die Sanierung der privaten Bausubstanz.
Die Unterstützung privater Modernisierungen ist Teil des Gesamtkonzepts. Nach der Modernisierungsrichtlinie der Stadt Weener (Ems) sind solche Modernisierungsmaßnahmen an privaten Gebäuden von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung förderfähig, die zur Behebung und Vermeidung von Mängeln und Missständen der äußeren Gestaltung der Gebäude und zur Verbesserung der Wärmeisolierung beitragen. Dies können Maßnahmen wie z.B. Dachneueindeckungen, Wärmedämmung im Fassaden- und Dachbereich, Erneuerung der Fenster, Fassadensanierung sein. Reine Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten sind nicht förderfähig. Baudenkmale können mit max. 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. jedoch 50.000,- €), Gebäude mit städtebaulicher, ortsbildprägender, bauhistorisch oder geschichtlicher Bedeutung mit max. 30 % (max. jedoch 30.000,- €) - unter Berücksichtigung eines Pauschalabzugs für unterlassene Instandsetzung in Höhe von 10 % - gefördert werden. In besonderen Fällen kann von diesen Regelfördersätzen abgewichen werden. Die Förderung setzt sich aus Mitteln des Bundes, des Landes und Eigenmitteln der Stadt Weener (Ems) zu jeweils gleichen Anteilen zusammen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Weitere Informationen zum städtebaulichen Denkmalschutz stehen Ihnen im Sanierungsflyer zur Verfügung oder vereinbaren Sie einen Termin für ein Informationsgespräch und eine frühzeitige Beratung bei einer geplanten Modernisierung mit der Stadt, der Unteren Denkmalschutzbehörde und der BauBeCon als Sanierungsträger der Stadt Weener (Ems).
Ihre Ansprechpartner Stadt Weener (Ems):
Stefan Schmitz, Tel.: 04951/305-321, Fax: 04951/305–99-321,
E-Mail: stefan.schmitz(at)weener.de
Annegret Hellmers, Tel.: 04951/305-324, Fax: 04951/305-99-324,
E-Mail: annegret.hellmers(at)weener.de
Sanierungsträger
BauBeCon Sanierungsträger GmbH, Anne-Conway-Straße 1, 28359 Bremen
Kay Greiner, Tel.: 0421/32901-27, Fax: 0421/32901-22
E-Mail: KGreiner(at)baubeconstadtsanierung.de
Untere Denkmalschutzbehörde, Landkreis Leer
Bergmannstraße 37, 26789 Leer
Frau Maren Stieber, Tel.: 0491/926-1213, Fax: 0491/926-1766,
E-Mail: maren.stieber(at)lkleer.de